das war nicht die richtige Wahl!
Auch, wenn die Patientin ernstzunehmende Symptome aufweist (u.a. Schädelverletzung, Krankheitsgefühl), die einer weiteren Abklärung in der Klinik befürfen, erscheint sie zunächst stabil, also nicht kritisch (= lebensbedrohlich) erkrankt.
Hier geht es zurück zum Fall: