nein, die Schocklagerung war unangebracht?

richtig!

Die Lagerungsform der Wahl ist bei diesem Notfallbild die Oberkörperhochlagerung. Bei Kreislaufstörung und kooperativem Patient bietet sich die Flachlagerung an. Sollte der Patient bewusstlos werden, wird er in Seitenlagerung gelagert.

 

Hier geht es weiter im Fall: