Strahlenschutz

Unterweisung nach §63 StrlSchV

18.01.2023

veröffentlicht in: ILIAS eLearning an der Universitätsmedizin Göttingen, 2023

Unterweisung: wer, wann, worüber?

Wer ist zu unterweisen? Personen, denen der Zutritt zum Kontrollbereich gestattet ist, z.B.:

  • das beruflich strahlenexponierte Personal
  • strahlenexponierte Auszubildende / Studierende / Personen in einer Fachweiterbildung
  • ggf. weitere Gäste

 

Wann ist zu unterweisen?

  • vor dem ersten Zutritt
  • dann mindestens 1x im Jahr

 

Worüber ist zu unterweisen?

  • Arbeitsmethoden beim Umgang mit ionisierender Strahlung
  • mögliche Gefahren durch ionisierende Strahlung
  • Sicherheits- und Schutzmaßnahmen
  • die für ihre Beschäftigung oder ihre Anwesenheit wesentliche Inhalte des Strahlenschutzrechts, der Genehmigung oder Anzeige, der Strahlenschutzanweisung und die zum Zweck der Überwachung von Dosisgrenzwerten und der Beachtung der Strahlenschutzgrundsätze erfolgende Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten

 

gesetzliche Grundlagen:

  • Strahlenschutzgesetz StrlSchG vom 27. Juni 2017
  • Strahlenschutzverordnung StrlSchV vom 29. November 2018

Beide in Kraft getreten zum 01.01.2019, die Röntgenverordnung (RöV) gilt nicht mehr! Richtlinien wie die Fachkunde Richtlinie sind noch nicht angepasst und beziehen sich auf altes Recht ohne ihre Gültigkeit zu verlieren.

Personen im Strahlenschutz

Der Strahlenschutzverantwortliche ist seitens der rechtlichen Grundlage gesamtverantwortlich. Er kann aber gewisse Pflichten dezentral delegieren. In der UMG gibt es dazu Strahlenschutzbevollmächtigte (i.d.R. Kliniks- / Institutsleiter), die organisatorisch für ihren Bereich zuständig sind. Für jedes Gerät gibt es zusätzlich benannte Strahlenschutzbeauftragte.

Strahlenschutzbeauftragte

Für jedes Röntgengerät gibt es benannte Strahlenschutzbeauftragte (SSB), die für die "täglichen Belange vor Ort" zuständig sind.

 

Strahlenschutzbeauftragte sind benannte Fachärzte der unterschiedlichen Fachabteilungen, die die erforderliche Fachkunde für Ärzte für ein Anwendungsgebiet (z.B. Notfalldiagnostik oder intraoperatives Röntgen) besitzen und durch die Stabsstelle Sicherheitswesen und Umweltschutz zu einem SSB bestellt werden.

Die Strahlenschutzbeauftragten haben gemäß § 43 Abs. 1 der StrlSchV innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs dafür zu sorgen, dass:

  • alle Schutzmaßnahmen der StrlSchV eingehalten werden
  • der ordnungsgemäße Betrieb der Röntgeneinrichtung sichergestellt wird
  • die ihnen nach § 70 StrlSchG Abs. 2 übertragenen Befugnisse und Aufgaben und die damit zusammenhängenden Schutzvorschriften eingehalten werden

Anwendung am Menschen

Nur befugte Personen dürfen ionisierende Strahlung am Menschen (am Patienten) anwenden.

 

Stellen der rechtfertigenden Indikation sowie Befundung:

  • Arzt mit Kenntnissen nur unter Aufsicht und ständiger Verantwortung eines Fachkundigen
  • fachkundiger Arzt

 

Technische Durchführung. Die technische Durchführung (Bedienung des Gerätes) kann durch verschiedene Personenkreise erfolgen:

  • Personen mit Kenntnissen (ärztlich und nichtärztlich) nur unter Aufsicht und ständiger Verantwortung eines fachkundigen Arztes
  • MTRAs mit abgeschlossener Berufsausbildung (sind dann fachkundig)
  • fachkundige Ärzte

 

Kenntnisse. Der Begriff der Kenntnisse ist im Strahlenschutz ein rechtlich definierter Begriff. Gemeint ist damit ein grundlegendes Wissen, das es erlaubt, unter Aufsicht und Verantwortung eines Fachkundigen ionisierende Strahlung anzuwenden. Folgende Personen können nach § 49 StrlSchV Abs. 1 Kenntnisse erwerben:

  • Ärzte oder Zahnärzte nach § 145 Abs. 1 Nummer 2 StrlSchV (= z.B. Ärzte, die noch keine Fachkunde besitzen)
  • Personen mit einer erfolgreich abgeschlossenen sonstigen medizinischen Ausbildung nach § 145 Abs. 2 Nummer 5 (= z.B. MFA, Funktionspersonal, OTA, ...)

Die Kenntnisse im Strahlenschutz werden von Ärzten durch einen 8-stündigen Kurs erworben. Bei nichtärztlichem Personal (MFA oder OP- und Funktionspersonal) dauert der Kurs zum Erwerb der Kenntnisse länger.

 

Fachkunde. Es gibt verschiedene Fachkundegruppen je nach Anwendungsgebiet (z.B. CT, Notfalldiagnostik, einfaches intraoperatives Röntgen etc.). Nur wer eine Fachkunde im Strahlenschutz für sein Anwendungsgebiet besitzt, darf eigenständig ionisierende Strahlung am Menschen anwenden.

 

Kontrollbereiche

Das Gesetz sieht je nach möglicher Strahlenbelastung unterschiedliche räumliche Bereiche vor:

Kontrollbereiche sind abzugrenzen und während der Betriebsbereitschaft deutlich sichtbar zu kennzeichen. Die Kennzeichnung muss mindestens die Worte "kein Zutritt - Röntgen" enthalten!

 

Folgende Schwellen der möglichen Exposition definieren Strahlenschutzbereiche (entsprechend § 52 StrlSchV):

 

Im Kontrollbereich gikt:

  • Pflicht zum Tragen der persönlichen Schutzkleidung
  • Pflicht zur Erst- sowie jährlichen Unterweisung
  • Pflicht zur Dosimetrie (vereinzelte Ausnahmen zu einem Dosimetrieverzicht nur mit behördlicher Zustimmung möglich)
  • Zutritt nur für Personen, die zur Durchführung oder Aufrechterhaltung der in diesem Bereich vorgesehenen Betriebsvorgänge tätig werden müssen sowie Auszubildende oder Studierende, wenn dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist (entsprechend § 55 StrlSchV).

Im Überwachungsbereich gilt:

  • Dosimetriepflicht, wenn die beruflichen Grenzwerte zur Personenexposition überschritten werden könnten

Strahlenexposition

Als Strahlenexposition bezeichnet man die Einwirkung von Strahlung auf den menschlichen Körper oder auf Körperteile. Man unterscheidet unter anderem zwischen einer Ganzkörperexposition, also der Einwirkung ionisierender oder nichtionisierender Strahlung auf den ganzen Körper, und der Teilkörperexposition, also der Einwirkung ionisierender oder nichtionisierender Strahlung auf einzelne Organe, Gewebe oder Körperteile.

 

Bei der äußeren Strahlenexposition durch ionisierende Strahlung wirkt die Strahlung von außen auf den Körper ein. Als innere Strahlenexposition bezeichnet man die Einwirkung von Radionukleotiden, die in den Körper mit der Atemluft oder mit der Nahrung aufgenommen werden.

 

Die biologische Wirkung ionisierender Strahlung auf den Menschen wird als Äquivalentdosis in J/kg = Sievert [Sv] angegeben.

 

Maximale Dosiswerte für beruflich strahlenexponierte Personen.

Personen, die sich im Überwachungsbereich oder Kontrollbereich aufhalten (berufliche Strahlenexposition) werden in die Kategorien A und B unterteilt. Personal mit regelmäßigen/regelhaften Einsätzen im Kontrollbereich wird in der Regel in Kategorie A eingestuft. Es werden nur berufliche Strahlenexpositionen berücksichtigt.

Die Einstufung in Kategorie A oder B übernimmt der Strahlenschutzbeauftragte des jeweiligen Bereichs!

 

Für Personen unter 18 Jahren gilt der Grenzwert von 1 mSv/Jahr. Auch die Grenzwerte der Teilkörperdosen sind bei Minderjährigen niedriger.

 

 

Für nicht beruflich strahlenexponierte Personen (der Allgemeinbevölkerung) ist die Effektivdosis < 1 mSv/a einzuhalten.

 

Jährliche pro Kopf Strahlenexposition in Deutschland (in mSv/a):

Vergleich medizinischer und nicht-medizinischer Expositionen

Effektive Patientendosis in mSV ...

Schutz durch individuelles Verhalten

Bereits wenige Maßnahmen tragen schon viel zum individuellen Strahlenschutz bei!

 

Die drei A`s des Strahlenschutzes, um eine Exposition zu verringern:

 

 

Aufenthaltszeit verringern (Einschaltzeit / Strahlzeit der Röhre oder Aufenthalt im Raum)

  • linearer Zusammenhang
  • doppelte Zeit = doppelte Strahlenexposition

 

Abstand vergrößern (von der Quelle = Patient oder Röhre)

  • quadratischer Zusammenhang
  • doppelter Abstand = 1/4 der Strahlenexposition

 

Abschirmung nutzen (Schürzen, Bleiglasscheibe, Bleiglasbrillen etc.)

  • exponentieller Zusammenhang

 

Die Quelle der Strahlung ist in der Regel nicht die Röhre, da man nicht vom Direktstrahl betroffen sein sollte. Standardmäßig ist die größte Strahlenquelle für den Untersucher der Patient, aus dem Streustrahlung in alle Richtungen, aber mit unterschiedlicher Intensität ausgesandt wird. Daher ist der richtige Standort (wo möglich) auch ein sehr guter Eigenschutz. Nachfolgend ein paar Beispiele:

  • höchste Streustrahlung auf röhrennaher Patientenseite
  • daher wenn möglich gegenüber der Röntgenröhre stehen
  • wenn möglich Untertischbetrieb wählen
  • kleine Abstandsänderungen haben gerade im Nahbereich eine große Wirkung

Positionierung bei einem C-Arm:

Faustregel für den Strahlenschutz: Wenn möglich, Abstand halten und entgegen der Nutzstrahlung schauen!

Schutzkleidung

  • Das Tragen von Bleischürzen am Körperstamm ist im Kontrollbereich unerlässlich!
  • Bei stationären Anlagen oder patientennaher Tätigkeit mit dem C-Bogen ist ebenfalls ein Schilddrüsenschutz zu tragen.
  • Durch die Absenkung des Grenzwertes für die Augenlinsen wird das Tragen von Bleiglasbrillen oder Visieren bei patientennahen, dosisintensiven Verfahren empfohlen.

 

Die Bilder zeigen eine dreiteilige Röntgenbekleidung, bestehend aus Rock, Weste und Schilddrüsen-/Sternumschutz:

Nachfolgend eine durchgängige Röntgenschürze mit zusätzlichem Schilddrüsen-/Sternumschutz. Vorsicht: hier ist der Rücken nicht geschützt!

Der Schilddrüsenschutz sollte möglichst nah am Hals anliegen!

 

  • Vor dem Anlegen der Röntgenschutzkleidung hat eine Sichtprüfung auf Beschädigungen und Sauberkeit zu erfolgen.
  • Jedes Knicken der Schutzkleidung, auch durch Hinsetzen, muss vermieden werden. Die Schürzen können dabei kaputtgehen und ihre Schutzwirkung verlieren.

 

Brillen und Visiere

Brillen haben zwar einen höheren Tragekomfort, schützen aber nur eine kleinere Fläche und schützen daher weniger vor seitlich auftreffender Strahlung.

Im seitlichen Röntgenbild ist deutlich zu erkennen, dass der Schutz gegen seitlich auftreffende Strahlung bei Brillen nicht optimal gelöst ist.

 

Effektivität von Schürzen / Strahlenschutzzubehör bei 75 kV:

Bei nur sehr geringen Strahlungswerten aber langen Tragezeiten können auch Personalschürzen mit einer Dicke von 0,25 mm Bleigleichwert (mmPb) verwendet werden. In Hochdosisbereichen können Personalschürzen mit 0,5 mmPb zum Einsatz kommen. Natürlich gilt: Schwere Schürzen stellen eine stärkere Rückenbelastung dar. Diese Risiken aus körperlicher Belastung und Strahlenschutz sind gegeneinander abzuwägen.

 

Sachgerechte Aufbewahrung der Röntgenschutzkleidung. Schutzausrüstung ist sehr fragil und kann schnell defekt werden und dadurch ihre Schutzwirkung verlieren. Daher gibt es enge Fristen für die Prüfung der Schutzausrüstung und jeder Nutzer ist angehalten, auf die korrekte Lagerung zu achten.

Hinweise zur Schürzenprüfung nach DIN 68572:

 

einfache Tastprüfung vor jedem Einsatz:

  • Tasten nach Wulsten im Knie- oder Hüftbereich
  • wird ein Wulst ertastet, dann Schürze zur Überprüfung mittels Bildgebung melden und nicht mehr weiterverwenden

ausführliche Testung jährlich:

  • Durchführung durch die jeweilige Abteilung mit Protokollierung

Kontrolle der Funktion mittels Bildgebung (2-jährlich)

  • Durchführung in UMG durch einen externen Dienstleister mit entsprechender Dokumentation
  • Koordination durch die Medizintechnik

 

Kritische Bereiche für eine Tastprüfung

Prüfung der Röntgenschürze mittels CT-Bildgebung

Bleilamellen sind abgerissen und haben sich im unteren Bereich des Schutzrockes angesammelt. Diese defekten Bleilamellen können in an der angelegten Schürze ertastet werden. Die Schutzkleidung sollte sofort durch den Anwender gemeldet und aussortiert werden.

Dosimetrie

Nur über das Tragen des Gleitschattendosimeters ist eine übermäßige individuelle Exposition amtlich nachzuweisen und ggf. Maßnahmen zu ergreifen.

Das Personendosimeter ist an einer repräsentativen Stelle am Körperstamm und unter der Röntgenschutzkleidung zu tragen. Die transparente Seite mit lesbarem Strichcode muss zur Strahlenquelle zeigen. Damit die monatliche Exposition ordnungsgemäß ermittelt werden kann, sind die Filmdosimeter zeitnah zum Monatsanfang zurückzugeben.

 

Achten Sie auf verantwortungsbewussten Umgang:

  • nicht mitwaschen
  • auf korrektes Tragen achten
  • nicht quetschen, tackern, lochen, beschriften, bekleben
  • bei Verlust oder Beschädigung erfolgt die kostenpflichtige Festlegung einer Ersatzdosis durch die Aufsichtsbehörde

 

Messung der Personendosis

Das Auswechseln der Röntgenplaketten hat monatlich zu erfolgen. Die Plakette wird zur Auswertung an das Materialprüfungsamt (MPA Dortmund) eingesendet. Die Auswertungen werden durch den Strahlenschutzbeauftragten / den Dosimetrieverantwortlichen archiviert. Im Falle einer auffälligen Strahlenexposition oberhalb der Grenzwerte erfolgt eine direkte Meldung durch die auswertende Stelle, es besteht Meldepflicht! Bei Nichtauswertbarkeit des Dosimeterfilms durch Mitwaschen, verspätete Einreichung zur Auswertung o.ä. erfolgt eine Meldung an die Aufsichtsbehörde mit kostenpflichtiger Festlegung der Ersatzdosis. Für die amtliche Dosimetrie werden folgende personenbezogene Daten verwendet: Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsort, Geburtsdatum, Nationalität, SSR-Nummer. 

 

 

TL-DOS Dosimeter

 

Wie funktioniert ein TL-DOS Ganzkörperdosimeter?

TLD steht für Thermolumineszenzdosimeter und beschreibt das Vorgehen, wie die ionisierende Strahlung ausgewertet wird. Der Detektor besteht aus einem Material (LiF:Mg,Ti), welches Strahlung ähnlich dem menschlichem Gewebe speichert. Beim Auswerten wird der Detektor zunächst erhitzt ("thermo"), wodurch ein Lichtsignal ("lumineszenz") abgegeben wird. Da diese Lichtmenge proportional zur aufgenommenen Energie ist, kann die Höhe der ionisierenden Strahlung direkt bestimmt werden. Durch diesen Vorgang ist der Detektor wieder einsetzbar und kann, wie in der obigen Tabelle aufgeführt, wiederverwendet werden.

 

Besonderheiten in der Schwangerschaft

Schwangere Frauen dürfen prinzipiell im Kontrollbereich tätig sein. Dies ist aber mit Auflagen verbunden!

 

Zu beachten (StrlSchV § 69 Schutz von schwangeren und stillenden Personen):

  • Inkorporation ist auszuschließen
  • Dosis ist wöchentlich zu ermitteln und zu dokumentieren (i.d.R. mit elektronischen jederzeit auslesbaren Dosimetern)
  • Grenzwerte für das ungeborene Leben beachten (1 mSv Uterusdosis)
  • ausdrückliche Erlaubnis durch SSB muss vorliegen

 

Dosisgrenzwerte § 78 Abs. 4 StrlSchG

  • Gebärmutterdosis bei gebärfähigen Frauen 2 mSv/Monat
  • ungeborenes Kind 1 mSv (vom Zeitpunkt der Mittelung der Schwangerschaft bis zu deren Ende)

 

Die konkrete Umsetzung wird von jeder Abteilung selbst festgelegt. Kontaktieren Sie bei Bekanntwerden einer Schwangerschaft so früh wie möglich den zuständigen SSB.

Verfahrensanweisung Vorkommnisse

Aufgrund der Neudefinition von meldepflichtigen Vorkommnissen im Strahlenschutz wurde eine allgemeine Verfahrensanweisung für den Meldeweg von Strahlenschutz-Vorkommnissen innerhalb der UMG verfasst. Sie ist im Intranet zu finden.

 

Die Verfahrensanweisung soll an der UMG ein geregeltes Verfahren bei der Bearbeitung von Vorkommnissen (inkl. bedeutsamer Vorkommnisse) gemäß Strahlenschutzrecht erzielen. Sie beschreibt, wann welche Person im Strahlenschutz (SSB, SSBev, SSV, MPE) zur Mitarbeit hinzugezogen werden soll, wann und wie eine Aufarbeitung zu erfolgen hat und wie der formale Meldeweg an der UMG aussieht.

 

Typische Beispiele:

  • Betreten des Kontrollbereichs ohne Schutzkleidung oder überhöhte Mitarbeiterexposition
  • Patientenverwechselung
  • ungeplante deutlich überhöhte Patientenexposition
  • Abweichung von der Gesamtdosis oder Gesamtaktivität bei Behandlungen mit ionisierender Strahlung
  • Exposition einer Einzelperson der Bevölkerung von mehr als 1 mSv im Kalenderjahr
  • erhebliche Kontamination mit radioaktiven Stoffen

Zuständigkeiten

Während des Aufenthaltes in Kontrollbereichen sind die Anweisungen des Stammpersonals mit entsprechender Erfahrung im Strahlenschutz zu befolgen!

 

Allgemein gilt für Röntgenbereiche:

  • Positionieren Sie sich möglichst weit entfernt von der Röntgenröhre. Die aus dem Patienten austretende Streustrahlung ist unmittelbar neben der Röntgenröhre am größten (siehe Bild).
  • Nutzen Sie möglichst bauliche Strahlenschutzmittel (z.B. Bleilamellen oder Bleiglasscheiben).
  • Wenn Sie nahe am oder im Strahlengang arbeiten müssen, z.B. im die Maske des Patienten bei einer neuroradiologischen Untersuchung zu prüfen, so teilen Sie dies möglichst vorher dem Untersucher mit. Dann kann der Untersucher die Strahlung vorher unterbrechen.
  • Legen Sie möglichst nach Verlassen des Kontrollbereiches die Schutzkleidung ab, bevor Sie sich mit der angelegten Schutzkleidung hinsetzen. Bei Hinsetzen mit angelegter Schutzkleidung können Teile brechen und so ihre Schutzwirkung verlieren.

Regelungen für besondere Personenkreise

Bei Personen unter 18 Jahren gilt folgende Regelung:

  • in der Anästhesiologie: Grundsätzlich kein Einsatz im Kontrollbereich. Ggf. Ausnahmen im Rahmen der Berufsausbildung möglich.

 

Bei Schwangeren gilt:

  • in der Anästhesiologie: Schwangere Personen werden nicht im Kontrollbereich eingesetzt.
  • Informieren Sie Ihren Vorgesetzten so früh wie möglich über eine Schwangerschaft, um in Abstimmung mit dem betriebsärztlichen Dienst eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

Stationäre Anlagen

An stationären Anlagen sind in der Regel zusätzliche geräteseitige Strahlenschutzmittel vorhenden, wie z.B. Untertisch-Vorhang, von der Decke hängende Bleiglasscheibe, ggf. (mobile) Wände. Hier ist der gesamte Raum als Kontrollbereich anzusehen. Führen Sie verschiebbare Aufgaben in den Räumlichkeiten von stationären Anlagen möglichst dann aus, wenn keine Strahlung angewandt wird (z.B. Material kontrollieren und nachfüllen).

 

 

Standort und Verhalten

 

 

In der Angiologieanlage der Neuroradiologie wurden in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Arbeitsschutzmanagement und klinischer Strahlenschutz 2021 exemplarisch Ortsdosismessungen während einer DSA durchgeführt. Die Ergebnisse sind im Bild grafisch dargestellt. Sie verdeutlichen:

  • Standorte mit hoher Ortsdosisleistung (besonders in der Nähe der Röhren) sind wann immer möglich zu verlassen, insbesondere wenn eine Serie/Hochdosis-Aufnahme gemacht wird.
  • Eine Schürze hat einen großen Schutzfaktor und schützt die wichtigsten Körperregionen vor hoher Ortsdosis. Dennoch gibt es immer unbedeckte Bereiche, so dass man wann immer möglichst einen günstigen Standort vorziehen sollte.

 

Fazit: Der Anästhesieplatz ist in diesen Räumlichkeiten nahe den Röntgen-Röhren und hat somit unter Umständen eine hohe Ortsdosisleistung. Er sollte kein Daueraufenthaltsplatz sein. Nur über das individuelle Dosimeter kann die tatsächlich stattgefundene Exposition ermittelt werden.

Einordung der Größenordnungen der Exposition:

Die dargestellte Exposition in µSv wird erreicht, wenn man sich in Summe 1 Stunde lang an dem dargestellten Platz während eingeschalteter Strahlung aufhält.

Anästhesieplatz im Normalmodus: 200 µSv = ca. Exposition bei einem Flug Paris - Tokio

Anästhesieplatz im Hochdosismodus: 6000 µSv = 6 mSv = ca. Exposition eines Patienten bei einer Koronarangiographie

Hybrid-OP

Der Hybridsaal gilt bei Röntgenprozeduren als Strahlenschutz-Kontrollbereich. Die Schleusentür wird über den Schalter während der Röntgenprozedur gesperrt und geschlossen gehalten. Zugang in den Saal dann nur über den Kontrollraum.

 

Es sollen geschlossene Schürzen sowie ein Schilddrüsenschutz getragen werden. Vor dem Hybridsaal befinden sich entsprechende unpersonalisierte Schürzen geeignet für den Hybrid-OP auf dem Flur. Für einen Notfall stehen im Kontrollraum zusätzlich einteilige Schürzen zur Verfügung.

 

Jedes Knicken der Schutzkleidung, auch durch Hinsetzen, muss vermieden werden. Die Schürzen nach Gebrauch faltenfrei auf die hierfür vorgesehenen Bügel/Ständer hängen.

 

Um die Strahlenexposition für die im Saal anwensenden Kollegen zu verringern, können folgende Maßnahmen zur Abschirmung gefasst werden:

  • Anbringen des seitlichen Untertischstrahlenschutzes
  • an den Stirnseiten wird die Nutzung einer Bleiglaswand dringlich empfohlen
  • bei strahlenintensiven Untersuchungen (Angiographie) Abstand zur Röntgenröhre vergrößern
  • alle Maßnahmen am Patienten sollten zuvor mit dem Untersucher besprochen werden, so dass die Röntgenuntersuchung pausiert werden kann

Nuklearmedizin

In der Nuklearmedizin halten sich Patienten auf, die Radiopharmaka injiziert bekommen haben. Diese radioaktiven Substanzen senden Gammastrahlung in einer geringen Intensität aus. Die Patienten können sich im Wartebereich, in Applikations- und Kameraräumen (Gammakamera / SPECT / SPECT-CT / PET-CT) aufhalten. Zusätzlich besteht das potentielle Auftreten von Kontaminationen.

 

Schwangere Personen dürfen die Strahlenschutzbereiche der Klinik für Nuklearmedizin nicht betreten! Grund: Inkorporationsgefahr!

 

Halten Sie soweit möglich Abstand zum Patienten (doppelter Abstand = 1/4 Dosis). Halten Sie sich nur kurzzeitig, soweit möglich, am Patienten auf (kürzere Aufenthaltszeit = weniger Dosis). Eine Anwendung von Röntgenschürzen ist in der Nuklearmedizin nicht sinnvoll. Grund: höhere Energien. Für die meisten Untersuchungen (PET-CT-Untersuchungen) muss sich die Radioaktivität erst im Körper verteilen. Währenddessen soll der Patient ruhig liegen. Nach ca. 1 h nach Injektion des Radiopharmakons erfolgt erst die Aufnahme.

 

Zur Überwachung Ihrer Strahlenexposition während Ihres Aufenthaltes in der Klinik für Nuklearmedizin wird Ihnen ein elektronisches Personendosimeter ausgehändigt. Dieses ist zusätzlich zum regulären Filmdosimeter zu tragen.

Messung auf Kontamination. Vor Verlassen der Klinik ist eine Prüfung auf Kontamination der Hände und Füße am Hand-Fuß-Kleidermonitor durchzuführen. Das Gerät befindet sich in der Nische zum Flur 01.A2 439. Die Messung startet automatisch, sobald Hände und Füße auf den Gittern korrekt abgelegt sind und die Lichtschranken ausgelöst haben. Die Messung dauert ca. 10 Sekunden und wird sofort ausgewertet. Es erscheint "nicht-kontaminiert" oder "kontaminiert" mit sofortiger Auswertung, welches Körperteil kontaminiert ist. Falls die Hände kontaminiert sein sollten, sind diese umgehend zu waschen. Anschließend muss erneut gemessen werden. Falls die Schuhe kontaminiert sein sollten, sind diese zu reinigen. Auch hier ist eine erneute Messung notwendig. Das Ergebnis ist zu dokumentieren.

Zusammenfassung.

  • halten Sie, falls möglich, Abstand zu Patienten in der Klinik für Nuklearmedizin
  • halten Sie sich, falls möglich, möglichst kurz in der Nähe von Patienten auf
  • befolgen Sie die Anweisungen der Mitarbeiter der Klinik für Nuklearmedizin
  • nicht essen, nicht rauchen, nicht trinken, nicht schminken
  • Überwachung Ihrer Strahlenexposition durch eine elektronische Personendosimetrie während des Aufenthaltes in der Klinik für Nuklearmedizin. Vor dem Verlassen geben Sie bitte das Dosimeter an die Mitarbeiter der Klinik für Nuklearmedizin zurück.
  • Kontaminationen können nicht immer ganz ausgeschlossen werden. Zu Ihrem Schutz muss am Ende Ihres Aufenthaltes eine Messung auf Kontamination der Hände und Füße erfolgen.