Am 01.07.2002 ist die novellierte Fassung der Röntgenverordnung zur Anwendung von Röntgenstrahlung in der Medizin in Kraft getreten und wurde zum 29.11.2018 in die Strahlenschutzverordnung überführt. Die am 01.09.2012 in Kraft getretene Richtlinie zur Röntgenverordnung gilt weiter fort.
Die Fachkundebescheinigung ist Voraussetzung für die eigenverantwortliche Röntgentätigkeit: Stellen der rechtfertigenden Indikation, Befundung und technische Durchführung von Röntgenuntersuchungen.
Das Schaubild fasst die Voraussetzungen zum Erwerb einer Fachkundebescheinigung zusammen.