Kein Lidocain bei intraossärer Punktion

Stellungnahme der Sektion Pädiatrische Intensiv- und Notfallmedizin der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI)

 

Erfordert ein lebensbedrohlicher kritischer Zustand eine intraossäre (i.o.) Injektion als Alternative zur intravenösen Injektion, ist dies bei der Punktion und der ersten Injektion mit einem starken Schmerzreiz verbunden. Es Es wurde bisher in Abhängigkeit von der Dringlichkeit der Medikamentengabe bei nicht-bewusstlosen Patienten die intraossäre Applikation von Lidocain 1% zur Reduktion enostaler Schmerzen durch den intramedullären Druck empfohlen. Die Sektion Pädiatrische Intensiv- und Notfallmedizin der DIVI hat in Übereinstimmung mit weiteren Fachgesellschaften eine Stellungnahme publiziert, nach der in der Kindernotfallmedizin zur Verhinderung eines Punktions- oder Injektionsschmerzes bei der Anlage eines intraossären Zugangs Lidocain nicht mehr angewendet werden soll. In unmittelbar lebensbedrohlichen Fällen bei bewusstseinsgetrübten Kindern soll auf eine primäre Analgesie verzichtet werden. Grundsätzlich ist die Indikation für die Anlage eines intraossären Zugangs dem lebensbedrohlichen Notfall vorbehalten, wenn ein lebensrettendes Medikament oder Volumen umgehend ohne jede Zeitverzögerung appliziert werden muss.

Hintergrund dieser Stellungnahme sind eine Mitteilung der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft aus dem Jahr 2022 über einen schwerwiegenden Zwischenfall sowie in jüngster Zeit weitere Fälle mit tödlichen oder beinahe tödlichen Verläufen. Lidocain ist zwar für die Lokal- und Regionalanästhesie – auch bei Kindern – zugelassen. Die intraossäre Applikation ist aber wegen des schnellen Plasmaspiegelanstiegs nicht als Lokalanästhesie zu werten. Die analgetische Wirkung setzt erst - unabhängig- ob lokale oder systemische Wirkung - erst nach einigen Minuten ein. Diese Zeitspanne kann aufgrund der Dringlichkeit meist nicht abgewartet werden.

Lidocain soll deshalb in der Kindernotfallmedizin nicht mehr zur Verhinderung eines Punktions- oder Injektionsschmerzes bei Anlage eines intraossären Zugangs angewandt werden.

Als Alternative wird ein zweizeitiges Vorgehen mit primärer Analgesie über einen nasalen Zugangsweg empfohlen. Liegt weder ein unmittelbar lebensbedrohlicher Fall noch die Möglichkeit einer zweizeitigen Therapiestrategie vor, so soll kritisch geprüft werden, ob überhaupt eine Indikation zur intraossären Punktion besteht.

 

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